
850'000 Diensttage für Corona-Krise
In den letzten Wochen wurden in verschiedenen Kantonen bereits Schutzdienstpflichtige im Rahmen der Corona-Krise aufgeboten und eingesetzt etwa für den Aufbau und Betrieb von Empfangsstellen bei Spitälern oder Hotlines für die Bevölkerung. Der Bundesrat geht davon aus, dass der Bedarf für eine Unterstützung der zivilen Behörden, privater und öffentlicher Institutionen und Organisationen sowie der besonders betroffenen Bevölkerung aufgrund der aktuellen Lage in den nächsten Wochen in der ganzen Schweiz weiter zunehmen wird.
Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Kantonen ein Kontingent von maximal 850'000 Diensttagen zur Verfügung zu stellen. Das Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG sieht vor, dass der Bundesrat bei Katastrophen und Notlagen, welche mehrere Kantone oder die ganze Schweiz betreffen, Schutzdienstpflichtige aufbieten lassen kann. Das Kontingent ist in Abstimmung mit dem Assistenzdienst der Armee bis Ende Juni 2020 befristet. Die Entscheidungen über den Einsatz und die konkreten Aufträge an den Zivilschutz, das Aufgebot der Schutzdienstpflichtigen in operativer Hinsicht und die Durchführung der Zivilschutzeinsätze bleiben weiterhin in der Kompetenz der Kantone. Der Bund wird die Kantone für die Einsätze mit einem Pauschalbetrag von 27.50 Franken pro geleisteten Diensttag entschädigen. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf maximal 23.4 Millionen Franken.
Darüber hinaus ermöglicht der Beschluss des Bundesrates auch interkantonale Einsätze, beispielsweise in Regionen, die einen besonderen Bedarf an Unterstützung aufweisen und diesen nicht mit eigenen Mitteln bewältigen können.
Der Zivilschutz übernimmt Aufgaben in verschiedenen Bereichen: Insbesondere kann er das Gesundheitswesen und die Institutionen im Pflegebereich unterstützen, indem er beispielsweise bei der ambulanten Betreuung von Betagten und Pflegebedürftigen mithilft, Mahlzeiten verteilt oder Fahrdienste übernimmt. Des Weiteren übernimmt der Zivilschutz Pionieraufgaben und leistet Unterstützung im Bereich der Logistik und der Führung. Dazu zählen beispielsweise Transporte oder die Verpflegung von Einsatzkräften, der Aufbau und Betrieb von Empfangsstellen bei Spitälern, die Unterstützung der Krisenstäbe oder beim Betrieb von Hotlines. Über die Priorisierung der Aufgaben und Einsätze entscheiden die Kantone je nach Bedarf und Notwendigkeit.