SZSV-Antwort zur BZG-Revision
Mit der BZG-Revision können insgesamt wesentliche Verbesserungen erreicht werden, schreibt der SZSV in der Antwort zur Vernehmlassung. Wichtig sei nun, dass bezüglich Diensttagen eine Annäherung an die Armee stattfinde und dass Konzepte zur Klärung offener Fragen erstellt werden. Skeptisch ist der Verband gegenüber den interkantonalen Stützpunkten.
Am liebsten wäre dem Schweizerischen Zivilschutzverband (SZVZ) gewesen, dass für den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz zwei eigenständige Gesetze erstellt worden wären. Diesem Wunsch ist das zuständige Bundesamt in der Vorlage nicht nachgekommen. Dennoch heisst der SZSV die Vorlage zur Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz (BZG) gut, denn gesamthaft könnten damit wesentliche Verbesserungen erreicht werden, wie er in der Antwort zur Vernehmlassung schreibt. «Zudem stellen wir den Zeitplan über die Aufteilung», sagt Martin Erb, Chef Technische Kommission beim SZSV, «wir wollen nun einen Schritt weiterkommen und Resultate sehen.»
«Zwingend umsetzen»
Wichtig sei, dass der von Nationalrat und SZSV-Präsident Walter Müller eingereichte Motion im Gesetz Rechnung getragen werde. Diesen Punkt, wonach alle Zivilschutz-Diensttage in Bezug auf die Reduktion des Militärpflichtersatzes geltend gemacht werden können, erachtet der SZSV als eine der wesentlichen Verbesserungen und müsse zwingend umgesetzt werden.
Für gewisse einschneidende Änderungen – wie etwa bei der Wiedereinführung des Sanitätsdienstes oder bei der Reduktion der Anzahl Schutzanlagen – fehlen dem SZSV detaillierte Konzepte, in denen Zuständigkeiten, Abläufe et cetera festgehalten werden. Auch das ist wichtiges Anliegen, welches der Verband dem Bund mitgeteilt hat.
«Mit Kantonen regeln»
Skeptisch ist der Zivilschutzverband den interkantonalen Stützpunkten gegenüber: «Die geplanten Zivilschutzformationen auf Stufe des Bundes lehnen wir ab. Bundesaufgaben im Bereich ABC-Schutz und Führungsunterstützung sind mittels Leistungsvereinbarungen mit den Kantonen zu regeln», so der Wortlaut im Schreiben, welches das Bundesamt für Bevölkerungsschutz Ende März vom SZSV erhalten hat.
Weiterführende Links
Ganzes SZSV-Antwortschreiben zur Vernehmlassung: Download PDF
Umfangreiche Informationen zur BZG-Totalrevision: www.vbs.admin.ch
Motion von Walter Müller: www.parlament.ch