Parlament beseitigt die Ungerechtigkeit für Zivilschutzleistende
Medienmitteilung vom 13. März 2015
Zivilschutzleistende erhalten künftig auch im Alter zwischen 30 und 40 Jahren für Dienstleistungen eine Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe. Der Ständerat hat diese Woche eine entsprechende Motion von Walter Müller, Präsident des Schweizerischen Zivilschutzverbandes, überwiesen.
Nach dem Nationalrat hat diese Woche auch der Ständerat die Motion «Anspruch auf Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe für Angehörige des Zivilschutzes für die gesamte Dienstleistungszeit» von Walter Müller angenommen. Ebenfalls diskussionslos. «Das ist ein starkes Zeichen», sagt der Präsident des Schweizerischen Zivilschutzverbandes (SZSV), «seit meiner Eingabe ist gerade mal ein Dreivierteljahr vergangen. Bundesrat und Parlament haben erkannt, dass es ungerecht ist, wenn Angehörige der Armee, des Zivildienstes und des Zivilschutzes bei der Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe ungleich behandelt werden.»
Der zügige Entscheid der Regierung und des Parlamentes ist mit Blick auf die laufenden Diskussionen über die allgemeine Dienstplicht in der Schweiz sehr erfreulich, erzählt der St. Galler FDP-Nationalrat. Zudem ist es für den Zivilschutz künftig einfacher, 30- bis 40-Jährige für den Dienst zu motivieren – womit die Organisationen profitieren können: «Diese Altersgruppe bringt Know-how und Führungserfahrung aus dem Beruf mit, das ist wertvoll für uns», führt Walter Müller aus. Der SZSV-Präsident hatte die Motion vergangenen Juni zusammen mit 14 Mitunterzeichnenden eingereicht. Die Parlamentarier beauftragten den Bundesrat, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Angehörige des Zivilschutzes Anspruch auf Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe während der ganzen aktiven Zeit haben.
Mit der heutigen Regelung haben Zivilschutzleistende Anspruch auf Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe bis zum Alter von 30 Jahren. Für Dienstleistungen zwischen 30 und 40 Jahren wird – im Gegensatz zu Armee und Zivildienst – keine Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe mehr gewährt.