logo szsv freigestellt

Medienmitteilungen

SZSV begrüsst Entscheid des Bundesrates

Soldansätze des ZS werden an Armee angepasst

Die Höhe des Soldes für Schutzdienstpflichtige orientiert sich am Sold der Armeeangehörigen. Weil im November 2022 die Soldansätze in der Armee erhöht wurden, bestehen heute Differenzen in der Entschädigung. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden die Soldansätze des Zivilschutzes nun an diejenigen der Armee angepasst und leicht erhöht. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 beschlossen und die dafür notwendige Änderung der Zivilschutzverordnung per 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.

Der Schweizerische Zivilschutzverband (SZSV) begrüsst selbstverständlich diesen Entscheid der Landesregierung. «Die Erhöhung der Soldansätze des Zivilschutzes ist nur logisch und folgerichtig», betont SZSV-Präsidentin Maja Riniker. Spätestens seit den landesweiten, vielfältigen Einsätzen der Zivilschutzangehörigen im Rahmen der Pandemie und später bei der Betreuung von Flüchtenden aus der Ukraine wisse die Schweizer Bevölkerung um das grosse Engagement und die Qualitäten des Zivilschutzes in unserem Land.

Bei den heutigen Beständen und Diensttagen führt die vorliegende Änderung der Zivilschutzverordnung zu zusätzlichen Kosten von rund 1,3 Millionen Franken jährlich. Diese Kosten trägt die aufbietende Stelle, normalerweise die Kantone.