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SIK für sofortige Zusammenlegung

SIK wünscht sofortige Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz in einer einzigen Organisation

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates beantragt ihrem Rat, den Bundesrat zu beauftragen, die notwendigen Regelungen zu treffen, damit der Zivildienst und der Zivilschutz im Einklang mit den Kantonen in einer einzigen Organisationseinheit beim VBS zusammengefasst werden können. Eine entsprechende Motion wurde am 1. November mit 12 zu 8 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) verabschiedet.

Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SiK-N) ist beunruhigt über die Bestandesprobleme im Zivilschutz und sieht dringenden Handlungsbedarf. Dies umso mehr, als Bedrohungen wie Klimakatastrophen, Pandemien, Cyber-Angriffe, Stromausfälle immer häufiger und intensiver werden und dadurch die Anforderungen an den Bevölkerungsschutz weiter steigen werden. Die Mehrheit weist darauf hin, dass der Bundesrat in seinem Bericht zur Alimentierung von Armee und Zivilschutz beschlossen hat, die Möglichkeit einer Zusammenlegung des Zivildienstes und des Zivilschutzes weiter zu prüfen, um das Problem der Bestände im Zivilschutz zu lösen. Im Gegensatz zum Bundesrat will die Kommissionsmehrheit aber nicht, dass noch während zwei weiteren Jahren Abklärungen zu dieser Variante vorgenommen werden. Angesichts der Dringlichkeit der Probleme erachtet sie es als notwendig, sofort zu handeln. Schliesslich weist die Kommissionsmehrheit darauf hin, dass der Zivildienst über ausreichende personelle Ressourcen verfügt.

Die Kommissionsminderheit hingegen begrüsst den vom Bundesrat vorgeschlagenen Zeitplan. Sie warnt vor Schnellschüssen, die ein schnelles Vorgehen vorgaukelten. Ein Entscheid über künftige Dienstpflichtvarianten müsse sorgfältig geprüft werden und könne erst gefällt werden, wenn die Resultate der Abklärungen des Bundesrates vorlägen. Eine Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz sei komplex und hätte grosse Auswirkungen, namentlich auch auf die Kantone. Zudem stellten sich Fragen der Machbarkeit, der Kosten und der Gleichbehandlung. Auch müssten die Vorzüge des Zivildienstes gewahrt werden. Schliesslich läge es in der Kompetenz des Bundesrates zu entscheiden, in welchem Departement eine allfällige neue Organisation anzusiedeln wäre.

Unbestritten war, dass für Frauen die Teilnahme am Informationstag der Armee obligatorisch gemacht werden soll. Dies könnte dazu beitragen, mehr Frauen für einen freiwilligen Militärdienst zu motivieren. Gestützt auf ihre Beratungen über die langfristige Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems beantragt die SiK-N ihrem Rat überdies, die Berichte «Alimentierung Armee und Zivilschutz Teil 1» und «Alimentierung Armee und Zivilschutz Teil 2» zur Kenntnis zu nehmen.

Die Kommission hat im Rahmen der Behandlung dieser beiden Berichte nebst anderen interessierten Kreisen auch den SZSV angehört. Die Berichte und die Kommissionsmotion berät der Nationalrat in der Frühjahrssession.

Quelle:
www.parlament.ch