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Erfolg für SZSV-Präsident

Zivil­schutz­leistende erhalten künftig auch im Alter zwischen 30 und 40 Jahren für Dienst­leistungen eine Reduktion der Wehr­pflicht­ersatz­abgabe.

Der Ständerat hat eine ent­sprechende Motion von SZSV-Präsident Walter Müller über­wiesen.

«Der Bundes­rat wird beauftragt, die rechtlichen Voraus­setzungen zu schaffen, damit An­gehörige des Zivil­schutzes A­nspruch auf Reduktion der Wehr­pflicht­ersatz­abgabe während der ganzen aktiven Zeit haben», so der Wort­laut der Motion von National­rat und SZSV-Präsident Walter Müller. Mit der heutigen Regelung haben Zivilschutzleistende Anspruch auf Reduktion der Wehr­pflicht­ersatz­abgabe bis zum Alter von 30 Jahren. Für Dienstleistungen zwischen 30 und 40 Jahren wird keine Reduktion der Wehr­pflicht­ersatz­abgabe mehr gewährt. «Das ist ungerecht und führt oft dazu, dass gut ausgebildete Zivilschutzangehörige, die in der Regel auch länger am gleichen Wohn­sitz bleiben, nicht mehr motiviert sind, weiterhin Dienst zu leisten, oder nicht bereit sind, eine Kader­position zu übernehmen», begründet der Motionär seinen Vorstoss.

Der National­rat hatte die Motion im September überwiesen. Am 10. März folgte oppositions­los der Stände­rat. Der Bundesrat befürwortet die Motion ebenso.