Erfolg für SZSV-Präsident
Zivilschutzleistende erhalten künftig auch im Alter zwischen 30 und 40 Jahren für Dienstleistungen eine Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe.
Der Ständerat hat eine entsprechende Motion von SZSV-Präsident Walter Müller überwiesen.
«Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Angehörige des Zivilschutzes Anspruch auf Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe während der ganzen aktiven Zeit haben», so der Wortlaut der Motion von Nationalrat und SZSV-Präsident Walter Müller. Mit der heutigen Regelung haben Zivilschutzleistende Anspruch auf Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe bis zum Alter von 30 Jahren. Für Dienstleistungen zwischen 30 und 40 Jahren wird keine Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe mehr gewährt. «Das ist ungerecht und führt oft dazu, dass gut ausgebildete Zivilschutzangehörige, die in der Regel auch länger am gleichen Wohnsitz bleiben, nicht mehr motiviert sind, weiterhin Dienst zu leisten, oder nicht bereit sind, eine Kaderposition zu übernehmen», begründet der Motionär seinen Vorstoss.
Der Nationalrat hatte die Motion im September überwiesen. Am 10. März folgte oppositionslos der Ständerat. Der Bundesrat befürwortet die Motion ebenso.